Im KZ Neuengamme starben die meisten Häftlinge durch Hunger
und Kälte, mangelhafte Unterbringung und Hygiene,
Misshandlungen und überanstrengende Arbeit. 1942 führte
die SS im Lager öffentliche Erhängungen als Strafe ein.
Auch Polizei und Justiz nutzten das KZ als Hinrichtungsstätte.
Die Toten wurden, nachdem ihnen das Zahngold entnommen worden war,
in der Regel verbrannt. Anfangs geschah dies im städtischen
Krematorium auf dem Ohlsdorfer Friedhof, ab 1942 verfügte das
KZ Neuengamme über ein eigenes Krematorium. Verwandte der
Verstorbenen konnten gegen eine Gebühr Urnen erhalten, die
angeblich die Asche der Toten enthielten.
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Rathausausstellung 2011 - Tafel 32: Lebensbedingungen der Häftlinge: Hunger und Tod